Seit dem 01. Mai 2021 hat sich die europäische Reifenkennzeichnung auf Basis einer aktualisierten und strikteren EU-Regelung (Verordnung (EU) 2020/740) deutlich verändert. Diese neue europäische Reifenkennzeichnung in Form eines Labels oder Aufklebers gilt für Pkw-Reifen (C1), Leicht-Lkw-Reifen (C2) und Schwer-Lkw-Reifen (C3).
Das neue, vorgeschriebene europäische Reifenlabel muss auf dem Reifen oder am Verkaufsort aller C1-, C2- und C3-Reifen, die ab dem 1. Mai 2021 produziert werden, gezeigt werden. Diese neue Kennzeichnung gewährt Aufschluss über die Kraftstoffeffizienz, Umweltfreundlichkeit und Sicherheit des Reifens. Sie gibt auch die Leistungsfähigkeit von Reifen an, die speziell für den Einsatz unter schweren Schnee- und Eisbedingungen entwickelt wurden. Diese Reifenkennzeichnung ermöglicht den Vergleich von Reifen und soll die Verwendung von sichereren, effizienteren und leiseren Reifen fördern.
Auf dem Label mit der Reifenkennzeichnung sind jedoch nur 5 Leistungskriterien aufgeführt, obwohl eigentlich 50 Leistungskriterien zur Beurteilung der Qualität eines Reifens herangezogen werden. Beispiel: Verschleißfestigkeit (Laufleistung), Trockenbremsleistung, Traktion auf Schnee, Seitenhaftung auf Eis, Fahrzeuggeräusch, Handling und Aquaplaning.
DIE FÜNF LEISTUNGSKRITERIEN DER REIFENKENNZEICHNUNG
Die Reifenkennzeichnung bzw. das -label gibt jeweils einen Wert (Klasse) für die folgenden fünf Kriterien an:
KRAFTSTOFFEFFIZIENZ
5 Klassen von A (am effizientesten) bis E (am wenigsten effizient).
Der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs hängt von Faktoren wie dem Motortyp, der Geschwindigkeit, dem Straßenbelag, den Wetterbedingungen usw. ab. Der Rollwiderstand der Reifen ist für etwa 20% des Kraftstoffverbrauchs verantwortlich. Weniger Kraftstoffverbrauch bedeutet geringere Kraftstoffkosten und weniger CO2-Emissionen.
NASSHAFTUNG
5 Klassen von A (kürzester Bremsweg) bis E (längster Bremsweg).
Die Nasshaftungseigenschaften eines Reifens können unter anderem vom Fahrzeugtyp, den Wetterbedingungen und dem Reifenprofil abhängen. Ein guter „Grip“, also die Reifenhaftung ist wichtig für die Sicherheit
EXTERNES ROLLGERÄUSCH
3 Klassen von externen Rollgeräuschen – mit Messwert in dB.
Unter externem Rollgeräusch versteht man das durch den Reifen verursachte Betriebsgeräusch im Verkehr. Das Piktogramm zeigt neben dem Geräuschpegel in Dezibel (dB) auch die Rollgeräuschklasse A, B oder C an.
Hinweis: Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen externen (außerhalb des Fahrzeugs) und internen (innerhalb des Fahrzeugs) Reifengeräuschen.
SCHNEEGRIFFIGKEIT
Bei Reifen, die mit dem Schneeflocken-Piktogramm gekennzeichnet sind, wird davon ausgegangen, dass sie die in der UNECE-Regelung Nr. 117 festgelegten Mindestkennwerte für Schneegriffigkeit erfüllen und für den Einsatz bei extremen Schneeverhältnissen geeignet sind. Das Schneeflockensymbol ist auf Winterreifen und vielen Ganzjahresreifen zu finden.
EISGRIFFIGKEIT
Reifen mit dem Eis-Symbol erfüllen die entsprechenden Mindestkennwerte für Eisgriffigkeit und sind für den Einsatz unter stark verschneiten und vereisten Bedingungen geeignet.
Das Eis-Symbol ist derzeit nur auf Kennzeichnungen bzw. Labeln von Pkw-Reifen zu finden.
Die EU hat eine Europäische Produktdatenbank für die Energiekennzeichnung (EPREL). Die Reifendaten (Kennzeichnung) in der Datenbank können ab dem 1. Mai 2021 abgefragt werden. Die neue Reifenkennzeichnung enthält auch einen QR-Code, wodurch die Daten aus dem Produktdatenblatt, wie in Anhang III der Verordnung (EU) 2020/740 genannt, für jedermann zugänglich werden.
Unter Bezugnahme auf die oben genannte Europäische Verordnung (EU) 2020/740 möchten wir betonen, dass das Verhalten des Fahrers der entscheidende Faktor für Kraftstoffverbrauch und Verkehrssicherheit ist, und insbesondere:
- Dass eine umweltbewusste Fahrweise bzw. Eco-Driving den Kraftstoffverbrauch deutlich reduzieren kann;
- Dass der Reifendruck regelmäßig überprüft werden muss, um die Kraftstoffeffizienz und die Nasshaftung zu optimieren;
- Dass der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Verkehr stets einzuhalten ist
Diese Verordnung gilt nicht für:
- Reifen für den harten Geländeeinsatz;
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte;
- T-Notradreifen;
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h;
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm;
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen;
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich für Rennen bestimmt sind;
- Gebrauchte Reifen, sofern solche Reifen nicht aus einem Drittland importiert werden.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 2020/740 der Europäischen Parlaments und des Rates